AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
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Die nachfolgenden AVG gelten für alle vincent.dilg.design.-Aufträge,
einschließlich Beratung und sonstigen vertraglichen Leistungen. Etwaige
Unwirksamkeiten einzelner Bedingungen läßt die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen unberührt. Telegrafische, fernschriftliche
und telefonische Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn
wir sie schriftlich bestätigt haben. Mündliche Erklärungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Die Allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht
umgehend widersprochen wird.
Stand: 01.01.2007
§1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Der an vincent.dilg.design. erteilte Auftrag ist
ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten
an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen
dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten
auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen
ohne ausdrückliche Einwilligung von vincent.dilg.design. weder im Original
noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch
von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
berechtigt vincent.dilg.design. eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten
vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht
vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD
übliche Vergütung als vereinbart.
1.4. vincent.dilg.design. überträgt dem Auftraggeber
die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe
der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung
über.
1.5. vincent.dilg.design. hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt vincent.dilg.design. zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren
Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach
dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung.
Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt
unberührt.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung.
Sie begründen kein Miturheberrecht.
§2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen
mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für
Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen
wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2. Werden die Entwürfe später, oder in größerem
Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist vincent.dilg.design.
berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in
Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung
für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche
sonstigen Tätigkeiten, die vincent.dilg.design. für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
§3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist wie im Angebot ausgewiesen
fällig und versteht sich in Euro. Erstreckt sich ein Auftrag über
längere Zeit oder erfordert er von vincent.dilg.design. hohe finanzielle
Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung
von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann vincent.dilg.design. Verzugszinsen
in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren
Schadens bleibt davon unberührt.
§4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder änderung
von Reinzeichnungen, werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag
für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2. vincent.dilg.design. ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vincent.dilg.design. entsprechende
Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung von vincent.dilg.design. abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber, vincent.dilg.design. im Innenverhältnis
von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß
ergeben. Dazu gehört insbesondere die übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere
für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen und
Fotos etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang
mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind,
sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur
Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt
auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.3. vincent.dilg.design. ist nicht verpflichtet, Dateien
oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies
gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat vincent.dilg.design.
dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur mit vorheriger Zustimmung von vincent.dilg.design. geändert
werden.
§6. Belegmuster
6.1. vincent.dilg.design. ist berechtigt, zum Zwecke der
Eigenwerbung die Arbeiten unentgeltlich zu verwenden.
§7. Haftung
7.1. vincent.dilg.design. verpflichtet sich, den Auftrag
mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere
auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig
zu behandeln. vincent.dilg.design. haftet für entstandene Schäden
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert
hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2. Sofern vincent.dilg.design. notwendige Fremdleistungen
in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen
von vincent.dilg.design.. vincent.dilg.design. haftet nur für eigenes
Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen
oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung
für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe,
Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung
von vincent.dilg.design..
7.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet vincent.dilg.design.
nicht.
7.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb
von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei vincent.dilg.design.
geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, darauf zu achten,
dass die von ihm im Internet bekannt gemachten Informationen und Dokumente
nicht gegen das Urheberrecht, die gesetzlichen Bestimmungen und die guten
Sitten verstoßen. vincent.dilg.design. übernimmt keinerlei Haftung
für die Einhaltung von Urheberrechten und ist nicht verpflichtet, Informationen
und Dokumente zugänglich zu machen, die gegen die Gesetze oder die
guten Sitten verstoßen.
7.8. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für
den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Bereitstellung
im Internet zur Verfügung gestellten Text-, Bild- und Tonunterlagen.
Dem Auftraggeber obliegt es, vincent.dilg.design. von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Kundenauftrages, auch
wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen vincent.dilg.design. erwachsen.
vincent.dilg.design. ist nicht verpflichtet, Aufträge und eingereichte
Unterlagen zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt
werden. Werden nicht rechtzeitig sistierte Dokumente im Internet veröffentlicht,
so stehen dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen vincent.dilg.design.
zu.
7.9. Der Auftraggeber hält vincent.dilg.design. von
allen Ansprüchen aus Verstößen der in seinem Auftrag im
Internet veröffentlichten Dokumente gegen gesetzliche Vorschriften,
insbesondere das Wettbewerbs- und das Urheberrecht, frei.
7.10. Mit dem Erteilen des Auftrages zur Platzierung von
Dokumenten im Internet verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der
Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen.
7.11. vincent.dilg.design. haftet nicht für die übermittelten
Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit
oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter
sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
7.12. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und
Nachteile, die vincent.dilg.design. oder Dritten durch die missbräuchliche
oder rechtswidrige Verwendung der vincent.dilg.design.-Dienste oder dadurch
entstanden sind, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen. vincent.dilg.design. behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann vincent.dilg.design.
eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit kann vincent.dilg.design. auch Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung
aller vincent.dilg.design. übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte
er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt
der Auftraggeber vincent.dilg.design. von allen Ersatzansprüchen Dritter
frei.
§9. Schlußbestimmungen
9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
aus dem Vertragsverhältnis ist Königswinter. Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten ist Königswinter.
9.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
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